Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Streitigkeiten zwischen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Hierzu gehören z.B. Streitigkeiten über das Bestehen oder
Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses, aus Verhandlungen über die
Eingehung eines Arbeitsvertrages, über Arbeitspapiere einschließlich
Arbeitszeugnis und wegen unerlaubter Handlungen.
Häufig sind auch Fälle im Zusammenhang mit Lohn und Gehalt,
Gratifikationen, Abfindungen und Anfechtung eines Aufhebungsvertrages.
Wegen der im Arbeitsrecht zum Teil sehr kurzen Fristen zur
Geltendmachung der Ansprüche, sollten Sie beim Auftauchen von Problemen
stets umgehend anwaltlichen Rat suchen.
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht befasst sich mit der rechtlichen Vertretung
körperlich, geistig oder seelisch behinderter bzw. kranker Menschen, die
einer Vertretung in persönlichen oder vermögensrechtlichen
Angelegenheiten bedürfen.
Die mögliche Tätigkeit des Anwalts umfasst hierbei sowohl die als
Betreuer selbst als auch die Überprüfung der gegebenen Rechtsmittel
gegen die Anordnung einer Betreuung für den Betreuten. Des weiteren
gehören die Bereiche Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung zur Beratung.
Der Mandant behält durch diese Verfügungen die Möglichkeit, seine
Wünsche und Bedürfnisse für das Alter sowie Fälle schwerwiegender
Krankheiten vorausschauend festzuhalten und damit sein Bedürfnis nach
weitestgehender Selbstbestimmung auch in diesen Situationen zu
verwirklichen.
Mietrecht
Sehr viele Menschen sind vom Mietrecht betroffen - einige als
Vermieter, die meisten jedoch als Mieter.
Um Konflikte zu vermeiden, sollte man seine Rechte und Pflichten aus
dem Mietverhältnis kennen. Die Basis für ein konfliktfreies
Mietverhältnis kann man bereits bei Gestaltung und Abschluss des
Mietvertrages legen. Probleme und Streitigkeiten ergeben sich im Laufe
des Mietzeit oft z.B. wegen Kündigung und Räumung, Mietmängeln,
Schönheitsreparaturen, Eigenbedarf des Vermieters, Nebenkostenabrechnung
und Mietkaution, etc.
Sportrecht
Sportrecht ist zunächst ein zusammenfassender Begriff für die für den
Sport bedeutsamen Normen des staatlichen Rechts (z.B. Vereinsrecht des
BGB; zivil- und strafrechtliche Bestimmungen über die Haftung für
Körperverletzungen; öffentlich-rechtliche Vorschriften über
Sportförderung und -ausübung; Umweltschutzrecht).
Im weiteren Sinne versteht man darunter das von den Sportvereinen und
-verbänden selbst gesetzte Regelwerk (Satzungen, Wettkampfordnungen
usw.), das die Rechte und Pflichten der Mitglieder und die Sportausübung
regelt.
Ihre Einhaltung wird zumeist durch verbands-/ vereinsinterne
Einrichtungen überwacht. Auch soweit diese die Bezeichnung "Gericht"
(z.B. Sportgericht) tragen, handelt es sich dabei nicht um staatliche
Gerichte - und in der Regel auch nicht um Schiedsgerichte i.S. der ZPO.
Die Entscheidungen dieser Einrichtungen können jedoch auf Klage von den
staatlichen Gerichten überprüft werden, allerdings nur mit den für das
Vereinsrecht von der Rechtsprechung entwickelten Einschränkungen (z.B.
Einhaltung des von der Satzung festgelegten Verfahrens, volle
Nachprüfung der tatsächlichen Grundlagen, Nachprüfungen der Anwendungen
des materiellen Vereinsrechts nur auf Verstöße gegen allgemeine
Rechtsgrundsätze, Willkür und grobe Unbilligkeit) und grundsätzlich erst
nach Ausschöpfung des vereins- bzw. verbandsinternen Rechtswegs.
Anstelle des Rechtswegs zu den staatlichen Gerichten werden gelegentlich
Schiedsgerichte vereinbart (z.B. beim Deutschen Fußballbund).
Vertragsrecht
Anwaltliche Beratung im Bereich des Vertragsrechts umfasst sowohl die
Erstellung als auch die Überprüfung von Verträgen in verschiedenen
Rechtsgebieten. Hierzu gehört die Überprüfung Ihrer bestehenden
Vertrags- und Geschäftsbeziehungen auf Risiken und ggf. die
Unterbreitung von Änderungsvorschlägen.
In jedem geschäftlichen Kontakt, sei es zu Dienstleistern oder
Kunden, kann es zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen kommen, die
schließlich vor Gericht ausgetragen werden. Hierbei können Sie auf
anwaltliche Unterstützung zurückgreifen.
Allgemeines Zivilrecht
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