Was kostet
meine Tätigkeit?
Die Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die der
Rechtsanwalt verlangen kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie
berechnet werden, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses
ist für den Rechtsanwalt bindend. Höhere als die gesetzlichen Gebühren
kann er nur beanspruchen, wenn dazu eine schriftliche Vereinbarung mit
dem Mandanten getroffen wird. Unzulässig und wegen Sittenwidrigkeit
nichtig ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
Die Kosten für eine Erstberatung können bei Weiterbearbeitung der
Sache mit den anfallenden Anwaltskosten verrechnet werden.
|