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Anwaltskosten

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Was kostet meine Tätigkeit?

Die Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt verlangen kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses ist für den Rechtsanwalt bindend. Höhere als die gesetzlichen Gebühren kann er nur beanspruchen, wenn dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird. Unzulässig und wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.

Die Kosten für eine Erstberatung können bei Weiterbearbeitung der Sache mit den anfallenden Anwaltskosten verrechnet werden.
 

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